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   KG, 31.07.2015 - 22 W 43/15   

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https://dejure.org/2015,54188
KG, 31.07.2015 - 22 W 43/15 (https://dejure.org/2015,54188)
KG, Entscheidung vom 31.07.2015 - 22 W 43/15 (https://dejure.org/2015,54188)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 (https://dejure.org/2015,54188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 394 Abs 1 S 1 FamFG, § 395 FamFG
    Handelsregistersache: Wiedereintragung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH bei vorhandenem Vermögen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 84 HRB 63986
  • KG, 31.07.2015 - 22 W 43/15

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 792
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 31.08.2018 - 22 W 33/15

    Rechte des Nachtragsliquidators bei Wiedereintragung einer gelöschten GmbH

    Grundsätzlich kommt auch ein solcher Antrag auf Wiedereintragung einer nach § 141a FGG wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft als Löschungsvorgang in Betracht, da auch eine solche Eintragung als Löschung im Sinne des § 395 FamFG anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 31.07.2015, 22 W 43/15, juris Rn. 4).

    Allein das Vorhandensein von Vermögen zum Löschungszeitpunkt macht die Löschung nicht fehlerhaft im Sinne des § 395 FamFG (Senat, Beschluss vom 31.07.2015, 22 W 43/15, juris Rn. 5).

    Schließlich ist nicht ersichtlich, dass die Gesellschaft nicht wegen der sich aus ihrer vor der Liquidation eingegangenen wirtschaftlichen Verpflichtungen mit erheblichen Forderungen rechnen muss, die dazu führen, dass die Gesellschaft alsbald wieder abzuwickeln wäre, was im Übrigen auch bei der Prüfung der Anmeldung des Fortsetzungsbeschlusses noch zu prüfen wäre, weil dies einer Fortsetzung in jedem Fall entgegen stünde (vgl. Senat, Beschluss vom 31.07.2015, 22 W 43/15, juris Rn. 6; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 60 Rn. 91).

  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    aa) Auch Löschungen stellen Eintragungen dar und unterfallen dem § 395 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 14; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 4; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 2; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG,12. Aufl., § 395 Rdn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 4).

    Denn insoweit wäre eine weitere Abwicklung durch eine Nachtragsliquidation durchzuführen, wie sich etwa aus § 66 Abs. 5 GmbHG ergibt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5).

  • KG, 17.09.2020 - 22 W 66/19

    Löschung einer Eintragung bei späterer Nichtigkeitsfeststellung

    Die Löschung einer Eintragung - wozu auch die Löschung einer Löschung gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 4; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 12; jeweils mit weiteren Nachweisen) - kommt bei rechtsbekundenden Eintragungen, wie der Eintragung eines Geschäftsführers oder die Beendigung der Geschäftsführerstellung (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 22 W 34/18 -, juris Rdn. 11 und 17; Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 374 Rdn. 13; Keidel/Heinemann, aaO, § 382 Rdn. 12; jeweils mit weiteren Nachweisen) nur dann in Betracht, wenn die Eintragung (auch) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung unrichtig ist (vgl. Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 8; Keidel/Heinemann, aaO, § 395 Rdn. 13f.).
  • KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17

    Wiedereintragung einer KG wegen Nachtragsliquidation

    Diese hätte aber erfolglos bleiben müssen, weil die Voraussetzung für die Eintragung vom 16. September 2016, nämlich eine entsprechende Anmeldung durch alle Gesellschafter, vorlag und das spätere Auffinden von Vermögensgegenständen, ebenso wie bei den Kapitalgesellschaften, nicht zu einer Unrichtigkeit der Eintragung führt, sondern nur die Notwendigkeit weiterer Liquidationsmaßnahmen auslöst (vgl. zu den Kapitalgesellschaften: Senat, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rdn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rdn. 9; Henssler/Strohn/Klöhn, Gesellschaftsrecht, § 157 Rdn. 9; Münchener Kommentar zum HGB/K. Schmidt, 4. Aufl., § 157 Rdn. 13).
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    aa) Auch Löschungen stellen Eintragungen dar und unterfallen dem § 395 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 14; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 4; Bork/Jacoby/Müther, FamFG , 3. Aufl., § 395 Rdn. 2; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG ,12. Aufl., § 395 Rdn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG , 20. Aufl., § 395 Rdn. 4).

    Denn insoweit wäre eine weitere Abwicklung durch eine Nachtragsliquidation durchzuführen, wie sich etwa aus § 66 Abs. 5 GmbHG ergibt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5).

  • LG München I, 21.01.2020 - 40 O 4474/18

    Schadensersatz, Fonds, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Anlageentscheidung,

    Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass Art. 5 Nr. 3 der VO Nr. 44/2001 dahin auszulegen ist, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens als "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte nicht der Ort in einem Mitgliedstaat angesehen werden kann, an dem ein Schaden eingetreten ist, wenn dieser Schaden ausschließlich in einem finanziellen Verlust besteht, der sich unmittelbar auf dem Bankkonto des Kl. verwirklicht und der die unmittelbare Folge eines unerlaubten Verhaltens ist, das sich in einem anderen Mitgliedstaat ereignet hat." (EuGH, Zweite Kammer, Urteil vom 16.6.2016 - C-12/15 NZG 2016, 792, beck-online).
  • KG, 28.10.2022 - 22 W 53/22

    Folge einer Eintragung von Firmen-Löschung trotz Klageverfahren

    Aus diesem Grund rechtfertigen das Auffinden von Vermögen oder die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen die Löschung der Löschung nach § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG gerade nicht, sondern allenfalls wesentliche Verfahrensfehler (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 22 W 63/21 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 20 W 170/16 -, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - 31 Wx 421/12 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2012 - I-3 Wx 62/12 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rn. 9; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 4. Aufl., § 395 Rn. 11; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 394 Rn. 33; Prütting/Helms/Holzer, FamFG, 6. Aufl., § 394 Rn. 25).
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